Teilnahmebedingungen in Kürze
Der SJMW Jazz&Pop wird auf nationaler Ebene ausgeschrieben und bietet Kindern und Jugendlichen, die noch nicht professionell im Musikbereich tätig sind, Gelegenheit, ihr musikalisches Können im öffentlichen Rahmen vor einer kompetenten Jury vorzustellen.
Zugelassen sind Performance-Acts ab 1 Person. Alle Instrumente und Gesang sind zugelassen.
Elektronische Instrumente (Sequenzing, Sampling, DJing usw.) können eingesetzt werden. Wichtig sind der Live-Charakter und die klar erkennbare kreative Eigenleistung (eigene Komposition, eigenes Arrangement, etc.). Alle Mitwirkenden müssen mit Instrument und/oder Stimme am gesamten Programm beteiligt sein. Es steht keine Begleitband zu Verfügung. Vorgefertigte (nicht selber produzierte) Playbacks sind nicht gestattet.
Zugelassen sind Jugendliche aller Nationalitäten mit festem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein und Jugendliche mit schweizerischer oder liechtensteinischer Nationalität, die im Ausland wohnen.
Ablauf des Wettbewerbs
Der Wettbewerb verläuft in zwei Runden:
- Online-Preselection per Live-Video
- Come Together (Live-Selection)
Alle interessierten Musiker*innen melden sich zum Wettbewerb mit dem Anmeldeformular und einem Video über die Website an. Anhand der Videos entscheidet die Jury, welche Acts zum Come Together zugelassen werden. Die betreffenden Performer werden Anfang März 2022 benachrichtigt. Alle Informationen werden zeitgleich auch hier auf der Website und auf weiteren Kommunikationskanälen publiziert.
Wettbewerbs-Disziplinen
- Jazz und Improvisierte Musik (Solo, Band, Big Band)
- Pop, Rock, HipHop, Elektronische Musik usw. (Solo, Band, Large Ensemble)
Für die Wettbewerbsdisziplinen gibt es eine Jury, die aus erfahrenen Musiker*innen aus den entsprechenden Disziplinen besteht. Die Zuordnung zur jeweiligen Disziplin erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.
Anmeldung
Die Anmeldung mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular und einem Live-Video hier auf unserer Website. Die Aufnahme ist ausschlaggebend für die Zulassung zum Come Together, wobei die Produktionsqualität der Aufnahme kein Auswahlkriterium ist. Es ist nur ein Video pro Performance-Act hochzuladen!
Ansprechpartner
Stiftung Schweizerischer
Jugendmusikwettbewerb (SJMW)
info@sjmw.ch