Teilnahmebedingungen
Anforderungen
- Erlaubt sind eigene Kompositionen für ein Soloinstrument sowie für ein Kammermusikensemble mit zwei bis fünf Ausführenden.
- Pro Teilnehmer:in kann in jeder Disziplin (Solostücke/ Kammermusikwerke) höchstens ein Werk eingereicht werden.
- Das Werk muss ohne Dirigent:in realisierbar sein.
- Müssen zur Verfügung gestellte Instrumente präpariert werden, so ist mit der Anmeldung das Einverständnis der Wettbewerbsleitung einzuholen.
- Für Schäden haften die Teilnehmenden.
Ablauf und Bewertungen
Die gut lesbare Partitur muss der Geschäftsstelle via E-Mail in digitaler Form als PDF-Dokument bis 31. Dezember 2026 an info@sjmw.ch eingereicht werden.
- Die Jury wählt in der Vorrunde diejenigen Werke aus, die am Finale im April 2027 zur Aufführung gebracht und bewertet werden sollen.
- Der Entscheid wird den Teilnehmenden am Ende Februar 2027 mitgeteilt.
- Die Aufführungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den Komponist:innen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsstelle um Hilfestellung für die Aufführung (Interpret:innen, Instrumente) angefragt werden.
- Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Alterskategorien
- I Jahrgänge 2016 bis 2019*
- II Jahrgänge 2013 bis 2015
- III Jahrgänge 2010 bis 2012
- IV Jahrgänge 2007 bis 2009
* Jüngere Kandidat:innen sind nicht zugelassen