Teilnahmebedingungen
Anforderungen
- Erlaubt sind eigene Kompositionen für ein Soloinstrument sowie für ein Kammermusikensemble mit zwei bis fünf Ausführenden.
- Pro Teilnehmer:in kann in jeder Disziplin (Solostücke/ Kammermusikwerke) höchstens ein Werk eingereicht werden.
- Das Werk muss ohne Dirigent:in realisierbar sein.
- Müssen zur Verfügung gestellte Instrumente präpariert werden, so ist mit der Anmeldung das Einverständnis der Wettbewerbsleitung einzuholen.
- Für Schäden haften die Teilnehmenden.
Ablauf und Bewertungen
Die gut lesbare Partitur muss der Geschäftsstelle via E-Mail in digitaler Form als PDF-Dokument bis 30. November 2025 an info@sjmw.ch eingereicht werden.
- Die Jury wählt in der Vorrunde diejenigen Werke aus, die am Finale im Mai 2026 zur Aufführung gebracht und bewertet werden sollen.
- Der Entscheid wird den Teilnehmenden Anfangs Februar 2026 mitgeteilt.
- Die Aufführungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den Komponist:innen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsstelle um Hilfestellung für die Aufführung (Interpret:innen, Instrumente) angefragt werden.
- Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Alterskategorien
- I Jahrgänge 2015 bis 2018*
- II Jahrgänge 2012 bis 2014
- III Jahrgänge 2009 bis 2011
- IV Jahrgänge 2006 bis 2008
* Jüngere Kandidat:innen sind nicht zugelassen