Teilnahmebedingungen
Anforderungen
Erlaubt sind eigene Kompositionen für ein Soloinstrument sowie für ein Kammermusikensemble mit zwei bis fünf Ausführenden. Pro Teilnehmer*in kann in jeder Disziplin (Solostücke/ Kammermusikwerke) höchstens ein Werk eingereicht werden. Das Werk muss ohne Dirigent*in realisierbar sein. Die Jury bleibt für den gesamten Wettbewerb dieselbe. Müssen zur Verfügung gestellte Instrumente präpariert werden, so ist mit der Anmeldung das Einverständnis der Wettbewerbsleitung einzuholen. Für Schäden haften die Teilnehmenden.
Ablauf und Bewertungen
Die gut lesbare Partitur muss der Geschäftsstelle via E-Mail in digitaler Form als PDF-Dokument bis TBD eingereicht werden.
- Die Jury, die in der Regel aus fünf Personen besteht, wählt diejenigen Werke aus, die am Finale vom 9.-12. Mai zur Aufführung gebracht und bewertet werden sollen
- Der Entscheid wird den Teilnehmenden bis Ende Februar 2024 mitgeteilt
- Die Aufführungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den Komponist*innen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsstelle um Hilfestellung für die Aufführung (Interpret*innen, Instrumente) angefragt werden
- Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen
Alterskategorien
I Jahrgänge 2013 bis 2016*
II Jahrgänge 2010 bis 2012
III Jahrgänge 2007 bis 2009
IV Jahrgänge 2004 bis 2006
*Jüngere Kandidat*innen sind nicht zugelassen