Teilnahmebedingungen
Anforderungen
- Erlaubt sind eigene Kompositionen für ein Soloinstrument sowie für ein Kammermusikensemble mit zwei bis fünf Ausführenden.
- Pro Teilnehmer:in kann in jeder Disziplin (Solostücke/ Kammermusikwerke) höchstens ein Werk eingereicht werden.
- Das Werk muss ohne Dirigent:in realisierbar sein.
- Müssen zur Verfügung gestellte Instrumente präpariert werden, so ist mit der Anmeldung das Einverständnis der Wettbewerbsleitung einzuholen. Für Schäden haften die Teilnehmenden.
Ablauf und Bewertungen
Die gut lesbare Partitur muss der Geschäftsstelle via E-Mail in digitaler Form als PDF-Dokument bis 31.12.2024 an info@sjmw.ch eingereicht werden.
- Die Jury wählt in der Vorrunde diejenigen Werke aus, die am Finale im Mai 2025 zur Aufführung gebracht und bewertet werden sollen.
- Der Entscheid wird den Teilnehmenden Anfangs März 2025 mitgeteilt.
- Die Aufführungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den Komponist:innen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsstelle um Hilfestellung für die Aufführung (Interpret:innen, Instrumente) angefragt werden.
- Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Alterskategorien
- I Jahrgänge 2014 bis 2017*
- II Jahrgänge 2011 bis 2013
- III Jahrgänge 2008 bis 2010
- IV Jahrgänge 2005 bis 2007
* Jüngere Kandidat:innen sind nicht zugelassen